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Antragsfrist für Laptop & Co. verlängert

Das Land gibt Schulträgern mehr Zeit, um Laptops, Notebooks und Tablets für den Unterricht an Schulen zu beantragen.
Dafür wird die Antragsfrist für die Beschaffung der Geräte bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
„Damit wollen wir erreichen, dass alle im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms zur Verfügung stehenden Mittel von den öffentlichen und privaten Schulträgern für die digitale Ausstattung der Schulen genutzt werden – und das möglichst vollständig“, sagt Bildungsministerin Oldenburg. Auf Grund der Corona-Krise sowie des Krieges kam es bei der Umsetzung des Förderprogrammes zu zeitlichen Verzögerungen sowie zu Lieferengpässen bei der Auslieferung der mobilen Endgeräte.
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