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Zugang für alle: Barrierefreie Medienangebote müssen ausgebaut werden

Nun ist es offiziell: Anbieter von Rundfunksendern und Zugangsdiensten in Deutschland müssen ihre barrierefreien Angebote weiter ausbauen. Der zweite Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) zur Stärkung der Barrierefreiheit in Medien ist am 30. Juni in Kraft getreten. Damit ist der Begriff „barrierefreies Angebot“ erstmals gesetzlich verankert.
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