Suche
Close this search box.

Sächsische Datenschutzbeauftragte wird auch Transparenzbeauftragte

Der Landtag hat heute das Sächsische Transparenzgesetz verabschiedet. Ab 1. Januar 2023 haben Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Zugang zu Informationen gegenüber sächsischen Behörden. Dann müssen transparenzpflichtige Stellen auf Antrag die benötigten Informationen herauszugeben. Das umfasst beispielsweise Gutachten, Studien, Berichte oder Bescheide. Zudem ist die öffentliche Verwaltung künftig verpflichtet, Informationen proaktiv bereitzustellen. Diese Veröffentlichungen sollen bis spätestens Ende 2026 auf der sogenannten Transparenzplattform erfolgen.
Zur Pressemitteilung