Gravierende Mängel beim Datenschutz von Onlinediensten festgestellt

Bei einer Prüfung durch das Bundesjustizministerium wurden erneut gravierende Mängel beim Datenschutz gemäß DSGVO festgestellt. Geprüft wurden 35 Onlinedienste – darunter Facebook, Whatsapp, Twitter und Snapchat. Bereits seit Ende Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für alle Unternehmen anzuwenden – mit dem Ziel, einen grenzübergreifenden Datenschutz zu gewährleisten. Auch Onlinedienste, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, sind davon betroffen und müssen ihre Leistungen der DSGVO anpassen.
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