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Aus LPR Hessen wird Medienanstalt Hessen

Am 17. November 2022 hat der Hessische Landtag ein Gesetz zur Modernisierung medienrechtlicher Vorschriften verabschiedet, das am gestrigen Tage im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und heute in Kraft getreten ist. Das seit 34 Jahren im Kern unverändert gebliebene „Gesetz über den privaten Rundfunk in Hessen (HPRG)“ ist in diesem Zuge durch das „Hessische Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG)“ ersetzt worden. Die Novelle nimmt in erster Linie die erforderlichen Anpassungen an den aktuellen Medienstaatsvertrag der Länder vor und gleicht die hessische Rechtslage in tatsächlicher und sprachlich-begrifflicher Hinsicht an die veränderte Situation der Medien im Lande an.
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